| Ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche |
|
|
|
|
Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Betreuungsweisung (BTW)Einzelfallarbeit mit straffälligen Jugendlichen mit dem Ziel der Hinführung zu praktischer Lebensbewältigung in Eigenverantwortung. Dauer einer Betreuungsweisung zwischen 6 und 12 Monaten. Soziale Trainingskurse (STK)Der Soziale Trainingskurs ist eine Gruppenarbeit mit dem Ziel, gesellschaftlich akzeptierte Konfliktlösungsstrategien zu lernen und zu üben. In Planung sind weitere Module zu Eigentumsdelikten, Verstößen gegen das BtmG und Verstößen gegen die StVO. Nähere Informationen können der Neukonzeption entnommen werden, die im Oktober 2002 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde. Diese kann unter der genannten Tel.-Nr. angefordert werden. |



