Ambulante Maßnahmen für straffällige Jugendliche PDF Drucken E-Mail

Jugendgerichte haben die Möglichkeit neben Jugendstrafe und Zuchtmitteln auch Weisungen zu verhängen. Nach § 10 JGG können Jugendliche unter anderem zur Teilnahme an einem Sozialen Trainings Kurs oder einer Betreuungsweisung unterstellt werden. Beide Maßnahmen bietet der der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes in Ludwigsburg an.

Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Betreuungsweisung (BTW)

Einzelfallarbeit mit straffälligen Jugendlichen mit dem Ziel der Hinführung zu praktischer Lebensbewältigung in Eigenverantwortung.

Dauer einer Betreuungsweisung zwischen 6 und 12 Monaten.

Soziale Trainingskurse (STK)

Der Soziale Trainingskurs ist eine Gruppenarbeit mit dem Ziel, gesellschaftlich akzeptierte Konfliktlösungsstrategien zu lernen und zu üben.

Kursdauer: ca. 12 Wochen, bei einem wöchentlichen Gruppentreffen



Derzeit sind die STK am „Anti-Gewalt-Training“ orientiert.

In Planung sind weitere Module zu Eigentumsdelikten, Verstößen gegen das BtmG und Verstößen gegen die StVO.

Nähere Informationen können der Neukonzeption entnommen werden, die im Oktober 2002 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde. Diese kann unter der genannten Tel.-Nr. angefordert werden.